Als Closing bezeichnet man den Abschluß einer Kauf- bzw. Verkaufstransaktion. Bestandteile des Closing sind in der Regel Kaufvertrag, notarielle Beurkundung, Kaufpreiszahlung und Eintritt des Käufers als Rechtsnachfolger.
Als Closing bezeichnet man den Abschluß einer Kauf- bzw. Verkaufstransaktion. Bestandteile des Closing sind in der Regel Kaufvertrag, notarielle Beurkundung, Kaufpreiszahlung und Eintritt des Käufers als Rechtsnachfolger.