Jahresabschluss

Der Jahresabschluss (HGB) besteht aus  Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inklusive Anhang. Er muss spätestens drei (bei großen Kapitalgesellschaften) bis sechs Monate (bei kleinen Kapitalgesellschaften) nach Ende des Geschäftsjahres vorliegen.

 

Dieser Eintrag wurde von bkuwpadm veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen zum Permalink.