Der LOI (wörtlich: Absichtsbrief; Absichtserklärung) bezeichnet regelmäßig die schriftliche Erklärung des möglichen Erwerbers, in der der geplante Kauf beschrieben wird.
Eine besondere Verpflichtung ist nicht gewollt, tritt auch nicht ein. Gleichwohl können sich im Einzelfall aus einem LOI bestimmte Rechte und Pflichten ergeben, wenn dies gewollt ist.