Rückstellungen

Besteht als ungewisse Verbindlichkeit in der Bilanz auf der Passivseite.
Als Rückstellungen erfasst werden zukünftige Verbindlichkeiten, Aufwendungen oder Verlustrisiken, deren Eintritt und Höhe am Bilanzstichtag nur geschätzt werden kann. Rückstellungen können z.B. zukünftige Steuern, Uralubsansprüche der Mitarbeiter,  Pensionen oder drohende Verluste betreffen. Werden in der Zukunft Kosten fällig, führt dieses zu einer Auflösung der Rückstellung, so dass nicht der operative Gewinn der zukünftigen Periode mit den Kosten belastet wird.

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